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ARBEITSRECHT

SOLL MAN SICH ALLEINE MIT DEM ARBEITGEBER »ANLEGEN«?

Eine Abmahnung flattert ins Haus, die Kündigung des Arbeitsplatzes wird ausgesprochen. Akzeptieren oder dagegen angehen?

In solchen Situationen ist es meist sinnvoll, sich des Rates bzw. der Hilfe eines Anwaltes zu bedienen. Er kennt einerseits die Rechtspositionen der Beteiligten besser als ein Laie und kann kompetenter Verhandlungen führen.

Wichtig: Bei einer Kündigung ist die Ausschlussfrist von drei Wochen zu beachten, um gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Das bedeutet, dass die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei dem Arbeitsgericht sein muss. Verspätete Klagen können nur ausnahmsweise und mit viel Aufwand nachträglich zugelassen werde.

Regelmäßig wichtig bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind die Fragen, ob eine Abfindung gezahlt werden muss, ob die Abrechnungen des Urlaubs und insbesondere ob die Zeugniserteilung erfolgt sind.

Für Rechtsauskünfte und weiterführende Tätigkeiten stehe ich Ihnen zur Verfügung.